29 octobre 2008
Beate bleibt "béate"...
Beate darf sich nicht in Beatrice umbenennen
Der Wunsch, ihren Vornamen von "Beate" in "Beatrice" ändern zu lassen, bleibt für eine deutsche Altromanistin vorerst unerfüllt. Das Verwaltungsgericht Münster wies am 17 Oktober 08 die entsprechende Klage der Frau ab. Sie hatte vor Gericht erklärt, ihr Name werde in Frankreich verulkt, weil "beate" auf Französisch "albern" oder "einfältig" bedeute.
Sie wollte sich aber in Frankreich bewerben. Namensänderungen sind aber nach deutschem Recht nur in Ausnahmefällen möglich.
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